Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
Schnieder Hotel GmbH
1) Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3) Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Die Schnieder Hotel GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf
der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
4) Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich die Schnieder Hotel GmbH das Recht vor, bestellte Hotelzimmer
nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
5) Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme
der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
6) Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte
Zimmer oder Funktionsräume, aus welchem Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die Schnieder Hotel GmbH
verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
7) Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) 90 bis 60 Tage vor Ankunft: 10% der vereinbarten Leistungen / Arrangements
b) 59 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen / Arrangements
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistungen / Arrangements
d) 13 bis 0 Tage vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen / Arrangements
e) ab 24 Stunden vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistungen / Arrangements
Die Schnieder Hotel GmbH bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer,
Funktionsräume und Arragements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten
Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
8) Um bei Gruppenbuchungen einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer / Besteller verpflichtet, der Schnieder
Hotel GmbH bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
9) Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
10) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
11) Kreditkarten werden bei Gruppenbuchungen, Veranstaltungen und Pauschalreisen nicht akzeptiert.
12) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich die Schnieder Hotel
GmbH das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen
unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in
Euro und einschließlich Mehrwertsteuer.
13) Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14) Gerichtsstand ist Recklinghausen.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen usw. ist weiterhin zu beachten:
15) Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt worden
sein, eine Reduzierung von mehr als 10 % ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu melden, andernfalls wird mindestens die
bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt. Eine Bestellung von Banketts und Menüs ist ebenso bindend, wie die Regelungen
aus dem Gastaufnahmevertrag.
16) Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung der Schnieder Hotel GmbH nicht
gestattet. Für die Beschädigung der Einrichtung oder des Inventar der Schnieder Hotel GmbH, die bei Auf- oder Abbau
oder während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Veranstalter / Besteller ohne Verschuldungsnachweis.
17) Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf einer schriftlichen Genehmigung
der Schnieder Hotel GmbH.
18) Wird eine Leistung nicht, oder nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Gast/Veranstalter Nachbesserungen verlangen. Der
Gast/Veranstalter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen, wenn nach fruchtlosen
Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast ist insbesondere verpflichtet,
bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering als möglich zu halten. Der Gast ist
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung (Inhaber oder Oberkellner) mitzuteilen. Kommt der Gast diesen
Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
19) Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
den Ruf der Hauses, bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe,
kann es die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind,
können dem Auftraggeber belastet werden. Das Hotel braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der
Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass der Sicherungsmaßnahme.