Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Die Bestellung sowie die Zusage kann fernmündlich oder schriftlich bzw. per Telefax erfolgen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr und am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht, das Zimmer ab 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Anwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 % des Übernachtungspreises, bei Pensionsvereinbarungen (Zimmer mit Verpflegung) 30 % des Halbpensions- und 40 % des Vollpensionspreises.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Zahlung mit Kreditkarte eine Gebühr in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages erheben müssen.
Haben Sie etwas bei uns vergessen? Kein Problem! Liegen gebliebene Gegenstände senden wir Ihnen selbstverständlich gerne – gegen Erstattung der Versandkosten – zurück. Bitte beachten Sie, dass die Aufbewahrungsfrist nach 6 Monaten abläuft!
Gerichtsstand: 56812 Cochem/Mosel