Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Grand-Hotel-Binz im Ostseebad Binz/Insel Rügen |
| Vorbemerkung Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Hotelaufnahmevertrag. |
I. Geltungsbereich |
| 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde. 4. Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Hotels gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Detailierte Information dazu bitte anfordern (Tagungsmappe). |
II. Vertragabschluss, -partner, -haftung; Verjährung |
| 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Zimmerbuchung schriftlich. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden sechs Monate, soweit nicht das Hotel wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen. 5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. |
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung |
| 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. 5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. Gegen Nachweis kann das Hotel einen höheren Schaden geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten. |
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) |
| 1. Den Kunden wird das Recht eingeräumt den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen. Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Stornierung 28 Tage vor Anreise, werden bei Nichtweiterverkauf auf 80% Storno- gebühren bei Buchung mit Frühstück bzw. 70% bei Buchung mit Halbpension berechnet, Ausnah- me ist die Buchung im Last Minute Bereich, eine kostenfreie Stornierung ist hier nicht möglich. Anstelle dieser Pauschalen wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. |
V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe |
| 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. 2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich. 3. Die Rückgabe der Hotelzimmer muss am Abreisetag bis 11.00 Uhr erfolgen. Wird die Rückgabezeit überschritten, berechnet das Hotel 50% vom Listenpreis (Preisliste). 4. Bei Anmeldung von mehreren Personen von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konfe- renzveranstaltungen sind dem Hotel bis 14 Tage vor Ankunft bzw. vor Veranstaltung die Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen. |
VI. Haftung des Hotels |
| 1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüg- liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für die eingebrachten Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel haftet jedoch nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600.00 € und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500.00 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500.00 € der Betrag von 800.00 €. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, begründet dies keine vertraglichen Verpflichtungen des Hotels. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO. |
VII. Sonstiges |
| 1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen wie Restaurants, Hotelbar, Schwimmbad- bereich etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen werden. 2. Die Haftung für solche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. |
VIII. Schlussbestimmungen |
| 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmänni- schen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine entssprechende gesetzliche Regelung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. |