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AGB des Hotels

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Januar 2011)

Angerer Schmidtchen Kneipp Sanatorium Bad Clevers

Klinik für Naturheilverfahren e.K.

 

I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kur?, Gesundheits? und Wellnessaufenthalte, die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung an Begleitpersonen, Besucher und Übernachtungsgäste sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Sanatoriums.
2) Die Unter? oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sanatoriums in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, ?partner, Verjährung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Sanatorium zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erkennt der Gast die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sanatoriums an.
2) Ebenso nimmt der Gast mit Vertragsabschluss die Hinweise des Sanatoriums zum Datenschutz, welche in der jeweils aktuellen Form auf der Homepage www.badclevers.de veröffentlicht sind und dem Gast auf Verlangen per Post zugeschickt werden, zur Kenntnis und willigt zur Verwendung der Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung bis auf
Widerruf ein.
3) Das Sanatorium bestätigt dem Gast reservierte Zimmer, gebuchte Arrangements sowie weitere Vertragsdetails schriftlich. Der Gast sollte das der Buchungsbestätigung beigefügte Formular bis spätestens 7 Tage vor Anreise an das Sanatorium zurücksenden.
4) Das Sanatorium empfiehlt die Reservierung der SPA Termine am Besten zusammen mit der Zimmerreservierung, in jedem Fall jedoch vor der Anreise vorzunehmen, so können die Gästewünsche optimal berücksichtigt werden. Eine Buchung vor Ort ist je nach Verfügbarkeit möglich, gegebenenfalls können jedoch nicht mehr alle Anwendungen angeboten werden.
5) Vertragspartner sind das Sanatorium und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Sanatorium gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Sanatorium eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
6) Alle Ansprüche gegen das Sanatorium verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Das Sanatorium ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Sanatoriums (Aktuelle Preisliste) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Sanatoriums an Dritte.
3) Die Preise des Sanatoriums verstehen sich als Inklusiv?Preise und schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die Preise, die der Umsatzsteuer unterliegen, werden automatisch angepasst, sollte der zugrundeliegende Steuersatz geändert werden. Frühere Tarife und Bestimmungen werden mit Erscheinen einer neuen Preisliste ungültig.
4) Das Sanatorium kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Sanatoriums oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Sanatoriums erhöht.
5) Das Sanatorium ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in der Reservierungsbestätigung geregelt. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Sanatorium berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7) Das Sanatorium ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und / oder 6 geleistet wurde.
8) Spätestens bei der Anreise wird in der Regel gemäß Nummer 7 vom Sanatorium eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verlangt. Wenn zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so sind die Rechnungen des Sanatoriums spätestens bei der Abreise in bar oder mit EC?Karte zu begleichen. Das
Sanatorium ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.
9) Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Überweisung getroffen wurde, so sind Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum binnen 10 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Sanatorium berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Sanatorium bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Sanatoriums aufrechnen oder verrechnen.

 

IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Sanatoriums, vorzeitige Abreise)
1) Sämtliche Rücktritte des Gastes müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Erklärung des Gastes beim Sanatorium. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Sanatorium geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Sanatoriums in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2) Bis 28 Tage vor der geplanten Ankunft kann der Gast vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs? oder Schadensersatzansprüche des Sanatoriums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zu diesem Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Sanatorium in Textform ausübt.
3) Bei kurzfristigen Stornierungen – weniger als 28 Tage vor Anreise – oder Nichtanreise ohne Absage kann das Sanatorium, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Sanatoriums pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 60% der vereinbarten Gesamtkosten zu zahlen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
4) Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Gastes behält sich das Sanatorium ebenso vor, die weiteren Kosten für Übernachtung sowie alle sonstigen Leistungen, welche ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurden bis zur vertraglich vereinbarten Höhe unter Abzug der ersparten Aufwendungen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall ist
der Gast verpflichtet für die nicht genutzten Tage den vertraglich vereinbarten Preis abzüglich eines pauschalen Betrages in Höhe von maximal 40% des günstigsten Tagessatzes in der jeweiligen Kategorie zu zahlen.
5) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern nach Nummer 3 oder 4 hat das Sanatorium die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
6) Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch (Nummer 3 oder 4) nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Sanatorium empfiehlt dringend den Abschluss eine Reiserücktritt? und Reiseabbruchversicherung.
7) Werden Leistungen in Arrangements / Angebotspaketen nicht in Anspruch genommen, tritt keine Minderung des Pauschalpreises ein. Einzelne Inhalte der Arrangements sind nicht veränderbar. Für die Arrangements / Angebotspakete ist keine Kostenaufschlüsselung in die verschiedenen Leistungsbereiche (Unterbringung, Verpflegung, medizinische
Leistungen, Anwendungen) möglich.
8) Mahlzeiten, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht vergütet. Termine für Einzelbehandlungen müssen vom Gast bis spätestens 4 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bei späterer oder fehlender Absage werden die Anwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.
9) Unverbindliche Angebote und Optionsreservierungen können bis zu dem vom Sanatorium vorgegebenen Termin aufrechterhalten werden. Sollte der Gast bis zu diesem Termin keine verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr garantiert werden.

 

V. Rücktritt des Sanatoriums
1) Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann (vgl. Ziffer IV, Nummer 2), ist das Sanatorium in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Sanatoriums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Sanatorium gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Sanatorium ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist das Sanatorium berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
? Höhere Gewalt oder andere vom Sanatorium nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
? Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
? das Sanatorium begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sanatoriums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts? bzw. Organisationsbereich des Sanatoriums zuzurechnen ist;
? der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
? ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4) Bei berechtigtem Rücktritt des Sanatoriums entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5) Bei Nichtbeachtung der Haus? / Klinikordnung ist das Sanatorium berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes – ohne Abzug ersparter Aufwendungen – abzubrechen.

 

VI. Zimmerbereitstellung, ?übergabe und ?rückgabe
1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Bei Gästen, welche das erste Mal im Sanatorium aufgenommen werden, wird bei der Anreise der gültige Personalausweis / Reisepass erbeten.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast frühestens ab 12:00 Uhr und spätestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Sanatorium über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Sanatorium spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Sanatorium, sofern nicht eine längere Nutzung für den Tag vereinbart wurde, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung eine angemessene Vergütung verlangen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden
hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Sanatorium kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4) Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle sonstigen Änderungen zum gebuchten Aufenthalt ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.

 

VII. Haftung des Sanatoriums
1) Das Sanatorium haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Sanatorium die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Sanatoriums beruhen. Einer Pflichtverletzung des Sanatoriums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Sanatoriums auftreten, wird das Sanatorium bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2) Für eingebrachte Sachen haftet das Sanatorium dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,? und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,?. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3000,? im Safe des Sanatoriums aufbewahrt werden. Das Sanatorium empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Sanatoriums, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Sanatoriumsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Sanatorium nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
4) Weckaufträge werden vom Sanatorium mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Sanatorium übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

VIII. Kostenübernahme Krankenkasse, Beihilfe, private Versicherung
1) Die Abrechnung erfolgt ohne eine gültige Kostenzusage einer Krankenversicherung für eine Direktabrechnung grundsätzlich und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Sanatorium. Bei stationären bzw. ambulanten Kuren unter Inanspruchnahme von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse muss die entsprechende Kostenzusage des
Versicherers spätestens 10 Tage vor Antritt der Behandlung im Sanatorium schriftlich vorliegen. Andernfalls erfolgt die Aufnahme und spätere Abrechnung als Privat? / Selbstzahler. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur Leistungen welche ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Individuelle Wünsche,
Komfortangebote sowie zusätzliche Leistungen werden daher in jedem Fall dem Gast direkt in Rechnung gestellt. Diese sogenannten Wahlleistungen sind jedoch im Vorfeld zwischen dem Sanatorium und dem Gast zu vereinbaren.
2) Als Privatpatient geht der Gast ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Sanatorium ein (Ziffer II Nummer 1). Dies bedingt, dass der Gast die Rechnung komplett privat begleicht, unabhängig von einer möglichen Erstattung der Kosten durch die Beihilfe und / oder private Krankenversicherung (PKV). Vor Antritt der Kurmaßnahme muss sich der Gast
entweder auf eine Einzelabrechnung (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Kur? und Heilmittel) oder, sofern vom Sanatorium angeboten, eine Pauschalabrechnung aller Leistungen festlegen. Das Sanatorium empfiehlt dem Gast die günstigste Art der Abrechnung im Vorfeld mit der PKV und / oder Beihilfe abzusprechen. Bei der Einzelabrechnung gelten für die Therapien und Anwendungen die Haustarife des Sanatoriums, welche sich von den
erstattungsfähigen Höchstbeträgen unterscheiden; die Arztkosten werden unter Zugrundelegung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.
3) Die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen erfolgt nach den Beihilferichtlinien, die PKV beteiligt sich je nach abgeschlossenem Tarif. Bei der Kostenerstattung sehen die Beihilfevorschriften einiger Länder zudem vor, dass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nur die Kosten als beihilfefähig anerkannt werden, die dem Satz entsprechen, den die jeweilige Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat. Das Sanatorium weist darauf hin, dass es einen Versorgungsvertrag mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abgeschlossen hat und stellt dem Gast auf Anfrage eine aktuelle Bescheinigung aus. Die Erstattung aller Kosten in
vollem Umfang ist daher möglicherweise nicht gewährleistet und es muss ein entsprechender Eigenanteil – Differenz aus erstatteten Kosten und Rechnungsbetrag – selbst getragen werden. Eine Abrechnung nach dem Tagessatz der gesetzlichen Krankenkassen ist für Privatpatienten nicht möglich.
4) Die Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein des Hausarztes können im Sanatorium nicht in Verrechnung gebracht werden. Badearztscheine sowie hausärztliche Verordnungen (Rezepte) werden angenommen. Das Ausstellungsdatum der Rezepte darf allerdings nicht länger als 10 Tage zurückliegen und der Aufenthalt sollte ausreichend lang sein, um eine sinnvolle Abfolge der verschriebenen Anwendungen zu gewährleisten.

 

IX. Gutscheine
1) Vom Sanatorium werden Wertgutscheine zum Kauf angeboten. Der Mindestwert bei einem Gutscheinkauf beträgt 50,? € (in Worten: fünfzig Euro). Ab diesem Minimum kann der Käufer den gewünschten Wert des Gutscheins angeben.
2) Für bestimmte Leistungen bietet das Sanatorium auch Leistungsgutscheine zum Kauf an. Der Gutschein stellt dabei jedoch grundsätzlich keine Buchung von Leistungen des Sanatoriums dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Das Sanatorium als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheins entsprechende Leistungen bei der Einlösung des
Gutscheins zu erbringen.
3) Die unter Nummer 1 und 2 genannten Gutscheine können für jede beliebige Leistung des Sanatoriums eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist. Das Sanatorium löst nur solche Gutscheine ein, welche vollständig bezahlt sind. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf; Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
4) Werden beim Einlösen des Gutscheins Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheins liegen, so wird ein Saldo?Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum. Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden.
5) Gutscheine, welche vom Sanatorium kostenlos ausgegeben werden, sind grundsätzlich nur im Rahmen der dort genannten Leistungen einlösbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
6) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 2 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheins am Angebot des Sanatoriums keinen Gefallen
findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.

 

X. Schlussbestimmungen
1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2) Erfüllungs? und Zahlungsort ist der Standort des Sanatoriums.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck? und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des
Sanatoriums.
4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN?Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.